Nahost-Konflikt eskaliert – und trifft auch Reiseveranstalter

Nach den Angriffen der israelischen und amerikanischen Armee auf den Iran und den Vergeltungsschlägen des Iran in der Golf-Region wurden zahlreiche Flüge gestrichen und unzählige Reisende sitzen dort fest. Wurde mit den betroffenen Reisenden ein Pauschalreisevertrag abgeschlossen, können den Reiseveranstalter insbesondere folgende Verpflichtungen treffen:

  • Organisation einer ehestmöglichen, gleichwertigen Rückbeförderung
  • Erstattung von Unterbringungskosten für bis zu drei Nächte nach dem geplanten Reiseende, bei Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO gegenüber dem Luftfahrtunternehmen sogar auch darüber hinaus;
  • Leistung angemessenen Beistands (insbesondere Information über Gesundheitsdienste, Behörden und konsularischen Beistand, Unterstützung bei Fernkommunikation und Ersatzarrangements).

Wir beraten gerne, was im konkreten Fall sinnvollerweise zu tun ist, um diese Verpflichtungen umzusetzen.

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